Das Berichtsheft – ärgerliche Pflicht oder sinnvolle Ausbildungshilfe?

Jeder, der eine Ausbildung macht, flucht früher oder später über das Berichtsheft. Offiziell als Ausbildungsnachweis bezeichnet, soll man hier die ausgeübten Tätigkeiten und erlernten Fertigkeiten eintragen, ganz wie in einem Tagebuch. Den meisten Lehrlingen kommt dies wie eine ärgerliche Strafarbeit vor, doch wer das Berichtsheft gewissenhaft führt, kann auch für seine Ausbildung einen Nutzen daraus ziehen.

Ohne Berichtsheft keine Prüfung

Zunächst sollte man sich darüber klar werden, was in ein Berichtsheft gehört und was nicht. Wichtig ist, dass man bei der Wahrheit bleibt und keine Tätigkeiten einträgt, die man nicht ausgeführt hat. Ebenfalls sollte man keine bloßen Stichpunkte aufschreiben, andererseits muss man aber auch keinen Roman verfassen. Das Berichtsheft dient als Nachweis über die erlernten Fertigkeiten, ohne den man nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Aber auch bei der Vorbereitung auf die Prüfung kann es eine hilfreiche Gedächtnisstütze sein. Wer sein Berichtsheft also anständig führt, wird sich besser vorbereiten können als jemand, der dies nicht ernst nimmt.

Regelmäßig und ohne Zeitdruck ausfüllen

Das regelmäßige Ausfüllen der Berichtshefte ist sinnvoll, da man nach längerer Zeit die einzelnen Schritte kaum noch aus dem Gedächtnis nachvollziehen kann. Außerdem gerät man nicht unter Zeitdruck, wenn die Berichte regelmäßig geschrieben werden. Man sollte sich auch bei der jeweiligen Ausbildungsstelle erkundigen, ob eine wöchentliche oder tägliche Vorlage der Berichte gewünscht wird – hier gibt es natürlich bei verschiedenen Lehrstellen und Betrieben unterschiedliche Vorlieben.

Keine Romane schreiben – nur tatsächliche Tätigkeiten eintragen

Das richtige Maß zu finden, ist beim Berichtsheft die ganze Kunst. Beispielsweise sollte ein Bürokaufmann nicht einfach schreiben: “Bestelleingänge bearbeitet”, sondern auch die entsprechenden Tätigkeiten auflisten, in diesem Fall etwa: “Bestellung telefonisch entgegengenommen, im Lager Verfügbarkeit geprüft und Ware für den Versand vorbereitet; Rechnung erstellt und Ware an Kunden verschickt.” Übrigens: Das Berichtsheft darf während der Arbeitszeit in der Ausbildungsstelle ausgefüllt werden. Dies kann sowohl handschriftlich oder auch am Computer erfolgen. Wichtig ist eine korrekte Rechtschreibung und – speziell bei Eintragungen von Hand – eine ordentliche Arbeitsweise. Und natürlich gehören nur solche Tätigkeiten in das Berichtsheft, die auch wirklich ausgeführt wurden. Denn alles, was im Ausbildungsnachweis eingetragen ist, kann von den Prüfern auch als erlernte Fähigkeit vorausgesetzt werden.

Auch der Ausbilder hat Pflichten beim Führen des Berichtshefts

Manchmal hapert es bei der regelmäßigen Führung der Berichtshefte aber weniger am Auszubildenden als am Ausbilder. Unterschreibt der Verantwortliche die Ausbildungsnachweise nicht oder nur unvollständig, kann daran die Zulassung zur Prüfung ebenso scheitern. Daher sollte der Auszubildende darauf bestehen, dass auch bei seiner Ausbildungsstelle der dafür zuständige Ausbilder seiner Pflicht nachkommt und die Berichte regelmäßig liest und ordnungsgemäß unterschreibt.

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