
Falsche Wahl beim Ausbildungsplatz getroffen? Hier ein paar nützliche Tipps.
Wer in Regensburg eine Ausbildungsstelle gefunden hat, ist in der Regel glücklich darüber, überhaupt eine Perspektive zu haben. Doch nicht jeder Auszubildende wird in seinem Betrieb glücklich. Manchmal ist es das personelle Umfeld, das die Motivation herabsetzt. Viele wählen aber auch schlicht die falschen Lehrstellen und haben sich nicht ausreichend mit dem Beruf auseinandergesetzt, den sie sich ausgesucht haben. Doch auch private Gründe können dafür sorgen, dass ein Wechsel der Ausbildungsstelle in Betracht gezogen wird. Dies ist nicht gleichzusetzen mit einem Abbruch der Ausbildung. Schließlich wollen die meisten nur ihren Arbeitsplatz wechseln und nicht gleich den Beruf.
Wechsel innerhalb des Betriebs möglich?
Was auch immer die Gründe sind, ein Wechsel der Ausbildungsstelle ist grundsätzlich möglich. Gibt es lediglich persönliche Schwierigkeiten innerhalb des Betriebs, kann ein Gespräch mit dem Chef dafür sorgen, dass man an anderer Stelle eingesetzt wird. Dies ist in der Regel aber nur in größeren Firmen möglich und funktioniert auch nur dann, wenn die Probleme nicht grundsätzlicher Natur mit dem Chef sind, sondern sich auf bestimmte Mitarbeiter oder Arbeitsbedingungen beziehen. Kann eine solche Lösung nicht gefunden werden, bleibt nur ein Wechsel des Betriebs.
Vor Kündigung neue Perspektive haben
Ein Wechsel der Ausbildungsstelle kann auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. Innerhalb der Probezeit kann der Vertrag natürlich von beiden Seiten jederzeit und ohne Begründung gekündigt werden. Zieht man dies bei einer Ausbildung in Betracht, sollte man aber bereits wissen, wie es dann weitergeht. Im Vorfeld muss also schon ein Kontakt zum möglichen nächsten Arbeitgeber geknüpft werden. Dieser wird sicher wissen wollen, warum man die Lehrstelle wechseln möchte. Kann man hier keine plausiblen Gründe nennen, muss der neue Chef befürchten, dass der Auszubildende nicht zuverlässig ist. Dies wird die Arbeitssuche nicht unbedingt erleichtern.
Wechsel außerhalb der Probezeit schwieriger
Ist man sich mit dem neuen Betrieb einig und befindet sich noch in der Probezeit, kann die Ausbildungsstelle unkompliziert gewechselt werden. Außerhalb der Probezeit ist es nicht ganz so einfach. Da man einen gültigen Vertrag unterschrieben hat (respektive die Eltern dies getan haben), ist ein Ausbildungsvertrag auch vom Lehrling grundsätzlich zu erfüllen. Jedoch werden die meisten Chefs kein Interesse an einem Auszubildenden haben, der unbedingt die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchte. In der Regel kann also eine zufriedenstellende Vereinbarung für beide Seiten getroffen werden. Aber auch hier gilt: Wer noch keine Perspektive für eine neue Ausbildungsstelle hat, sollte vorsichtig sein und keine Aufhebungsverträge unterschreiben oder voreilig kündigen. Findet sich keine neue Lehrstelle im Anschluss, gibt es bei einer solchen Kündigung zunächst auch kein Arbeitslosengeld.
IHK hilft mit Rat und Tat
Sind die Differenzen zwischen Arbeitgeber und Auszubildenden unüberbrückbar, hilft die Industrie- und Handelskammer Regensburg meist weiter. Sie ist interessiert daran, alle Auszubildenden möglichst in anderen Betrieben unterzubringen und üben auch eine Vermittlungsfunktion aus. Auskünfte erteilen die jeweiligen Geschäftsstellen, aber auch Vertrauenslehrer in den Berufsschulen können als Ansprechpartner dienen.
